ROSENGARTEN – (olo). Horst Werner Schmitt, Ortsvorsteher im Rosengarten, war unzufrieden mit dem kürzlich vorgestellten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) – denn darin war die geplante Südumgehung nur mit „Vordringlicher Bedarf“ (VB) gekennzeichnet, nicht wie erwartet mit „VB+“. Darauf schrieb er die beiden Bundestagsabgeordneten Christine Lambrecht (SPD) und Dr. Michael Meister (CDU) an, um eine Begründung für die Einstufung zu erhalten. Nachdem er nun von beiden Politikern Auskunft bekam, ist Schmitt beruhigt, denn die Kategorie „VB+“ gibt es gar nicht mehr.

Für neue Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen VB mit „Vordringlicher Bedarf/Engpassbeseitigung“ (VB-E) sowie „Weiterer Bedarf“ (WB) mit „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*). Vorhaben des VB/VB-E sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umgesetzt oder begonnen werden. „Für Vorhaben des WB/WB* werden hingegen voraussichtlich erst nach 2030 Investitionsmittel zur Verfügung stehen“, schreibt Meister.

Wesentliches Priorisierungskriterium für die neuen Vorhaben sei bei der Straße das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Aufgrund der Vielzahl von Straßenprojekten mit hoher Wirtschaftlichkeit erfolgte in der Regel eine Einstufung in den VB bei Erreichung eines hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses. Innerhalb dieser vordringlichen Projekte seien diejenigen Autobahn-Ausbauprojekte als VB-E gekennzeichnet, die in besonderem Maße zur Beseitigung von Engpässen beitragen und gleichzeitig keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen. Bei den neuen Ausbauprojekten, die als VB-E gekennzeichnet sind, handelt es sich zum überwiegenden Teil um Projekte, die sich noch in einem frühen Planungsstadium befinden und deren Realisierung erst nach Durchlaufen der verschiedenen Planungsstufen möglich sein wird.

„Viele Projekte mit hoher raumordnerischer Bedeutung sind wegen hoher Wirtschaftlichkeit ohnehin in den VB eingestuft worden. Es gibt jedoch auch Straßenprojekte, die zwar ein vergleichsweise geringeres NKV aufweisen, aufgrund der hohen raumordnerischen Bedeutung aber in den VB eingeordnet wurden. Gleiches gilt im Bereich der Straße für Projekte mit hoher städtebaulicher Bedeutung. Dies sind insbesondere Ortsumgehungen wie die in Rosengarten, durch die bebaute Bereiche entlastet werden und damit die Wohn- und Lebensqualität deutlich verbessert wird“, erläutert Meister.

Auch Lambrecht ist nach der Vorlage des BVWP optimistisch: „Demnach stehen die Realisierungschancen wirklich nicht schlecht, dass die Ortsumgehung, sofern die Klage für das Projekt positiv ausgeht, kommen wird. Wir können dieses Etappenziel durchaus wertschätzen.“ Laut dem BVWP 2030 gelangen in die Kategorie VB-E nur Projekte, „wenn sie keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen bzw. wenn naturschutzfachliche Probleme bereits umfassend in Planfeststellungsverfahren abgearbeitet wurden“. Die externe Prüfung durch das Bundesverkehrsministerium habe dieses Kriterium bei Rosengarten anscheinend nicht als erfüllt gesehen. „Womöglich sind hier auch die angekündigten Bedenken der Landwirte eingeflossen, man weiß es nicht.“ Lambrecht will aber im anstehenden parlamentarischen Verfahren diesbezüglich noch mal nachfragen.

Mit freundlicher Genehmigung der Lampertheimer Zeitung

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Quelle: Lampertheimer Zeitung vom 22.03.16