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Archiv

VerfahrensschrittZeitraum
Beschluss zum vierspurigen Ausbau der B 47 der Länder Rheinland Pfalz und Hessen1965
Linienbestimmungsverfahren und Beschluss über die Linienführung durch das Bundesverkehrsministerium21.09.1977
Erteilung der Planfeststellung für die Rheinbrücke Worms-Rosengarten05.05.1994
Prüfung von Varianten, verschiedenen Trassenführungen und Straßenquerschnitten1987 - 1996
Scoping-Termin
mit betroffenen Behörden
26.09.1996
Aufstellen von Gutachten und sonstigen Untersuchungen
Auswahl einer Vorzugsvariante (Trassenführung)31.01.2004
Raumordnungsverfahren (landesplanerische Beurteilung)03.03.2005 09.02.2006
Erstellen der Planunterlagen2006 - 2009
  • Einreichung der Planunterlagen

08.08.2008
  • Prüfung der Planunterlagen

24.10.2008
  • Sichtvermerk des Bundesverkehrsministeriums

30.07.2009
  • Zulassung des Antrages durch das Hess. Verkehrsminsterium

20.08.2009
Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens22.12.2009
Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 26.01.2010 - 15.04.2010
Auslegung der Planunterlagen18.02.2010 - 17.03.2010
Möglichkeit Anregungen und Stellungnamen vorzubringenBis 31.03.2010
Prüfung der Anregungen und Stellungnahme durch das ASV BensheimBis Juni 2011
Erwiederung durch das ASV Bensheim zu den Stellungnahmen
Erstellung sonstiger erforderlicher Gutachtenläuft
Prüfung der Erwiederungen und der Stellungnahmen durch das Regierungspräsidium Darmstadt
Ggf. Änderung der Planung (falls Aufgrund der vorgebrachten Anregungen erforderlich)
Ggf. Anhörung weiterer betroffener (falls die Planung geändert wird)
Ggf. Möglichkeit des weiteren betroffenen Personenkreises Stellungnahmen und Anregungen vorzubringen
Ggf. Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen des weiteren Personenkreises
Soweit erforderlich: Ersstellung weiterer, Prüfung vorhandener Gutachten
Festlegung eines Erörterungstermins inkl. des Ortes der Erörterung und entsprechende Bekanntmachung
Erörterungstermin (Erörterung der Anregungen und Stellungnahmen und Darstellung möglicher Änderungen der Planung)
Pfüfung der Anregungen und Stellungnahmen des Erörterungstermins
Ggf. Erstellung weiterer Gutachten
Erstellen einer Abwägung zu den Anregungen uns Stellungnahmen
Weiterleiten der Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde
Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses
  • Prüfung aller Unterlagen

  • Prüfung der vorgelegten Abwägung

  • Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Planfeststellungsbeschluss

Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses(Abschluss des Verwaltungsverfahrens)
Ggf. Verwaltungsstreitverfahren
xxx

VerfahrensschrittZeitraum
Beschluss zum vierspurigen Ausbau der B 47 der Länder Rheinland Pfalz und Hessen1965
Linienbestimmungsverfahren und Beschluss über die Linienführung durch das Bundesverkehrsministerium21.09.1977
Erteilung der Planfeststellung für die Rheinbrücke Worms-Rosengarten05.05.1994
Prüfung von Varianten, verschiedenen Trassenführungen und Straßenquerschnitten1987 - 1996
Scoping-Termin
mit betroffenen Behörden
26.09.1996
Aufstellen von Gutachten und sonstigen Untersuchungen
Auswahl einer Vorzugsvariante (Trassenführung)31.01.2004
Raumordnungsverfahren (landesplanerische Beurteilung)03.03.2005 09.02.2006
Erstellen der Planunterlagen2006 - 2009
  • Einreichung der Planunterlagen

08.08.2008
  • Prüfung der Planunterlagen

24.10.2008
  • Sichtvermerk des Bundesverkehrsministeriums

30.07.2009
  • Zulassung des Antrages durch das Hess. Verkehrsminsterium

20.08.2009
Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens22.12.2009
Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 26.01.2010 - 15.04.2010
Auslegung der Planunterlagen18.02.2010 - 17.03.2010
Möglichkeit Anregungen und Stellungnamen vorzubringenBis 31.03.2010
Prüfung der Anregungen und Stellungnahme durch das ASV BensheimBis Juni 2011
Erwiederung durch das ASV Bensheim zu den Stellungnahmen
Erstellung sonstiger erforderlicher Gutachtenläuft
Prüfung der Erwiederungen und der Stellungnahmen durch das Regierungspräsidium Darmstadt
Ggf. Änderung der Planung (falls Aufgrund der vorgebrachten Anregungen erforderlich)
Ggf. Anhörung weiterer betroffener (falls die Planung geändert wird)
Ggf. Möglichkeit des weiteren betroffenen Personenkreises Stellungnahmen und Anregungen vorzubringen
Ggf. Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen des weiteren Personenkreises
Soweit erforderlich: Ersstellung weiterer, Prüfung vorhandener Gutachten
Festlegung eines Erörterungstermins inkl. des Ortes der Erörterung und entsprechende Bekanntmachung
Erörterungstermin (Erörterung der Anregungen und Stellungnahmen und Darstellung möglicher Änderungen der Planung)
Pfüfung der Anregungen und Stellungnahmen des Erörterungstermins
Ggf. Erstellung weiterer Gutachten
Erstellen einer Abwägung zu den Anregungen uns Stellungnahmen
Weiterleiten der Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde
Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses
  • Prüfung aller Unterlagen

  • Prüfung der vorgelegten Abwägung

  • Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Planfeststellungsbeschluss

Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses(Abschluss des Verwaltungsverfahrens)
Ggf. Verwaltungsstreitverfahren