Am Donnerstag den 05.12.2019 um 10.05 Uhr wurde vom VGH Kassel die Entscheidung verkündet, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen vom 11.08.2015 für den Neubau einer 4-streifigen Ortsumgehung im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 47 rechtswidrig ist. Somit erhält die Südumgehung zunächst kein Baurecht.
Durch die Fertigstellung der Südumgehung B 47 Worms wird der Verkehr und speziell im Bereich Schwerverkehr weiter zunehmen. Diese Streckenanbindung von A61 zur A67, A5 wird zu gesteigerten Belastungen führen.
Es ist zwingend, dass die involvierten Personen aus den Bereichen Politik, Planung, Kommune und im Besonderen das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen, Herr Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne), der den Planfeststellungsbeschluss unterzeichnet hat, verstärkt Aktivitäten entwickeln damit der Planfeststellungsbeschluss zur Südumgehung Baurecht erlangt.
Der AGOR (Aktionsgemeinschaft Ortsumgehung Rosengarten) wurde schon mehrmals der Vorwurf seitens der Landwirte unterbreitet zu dem Thema müsste man sich demokratisch verhalten. Wir stellen uns die Frage was ist das für ein demokratisches Verhalten wenn alle in das Projekt Südumgehung involvierten Gremien und Personen sich ausnahmslos für den Bau der Südumgehung entschieden haben, außer den 5 klagenden Landwirten. Für das VGH Kassel hat die vorgetragene Existenzgefährdung der Landwirte keine Anerkennung gefunden. Wir stellen uns die Frage, welche Argumente die Landwirte dazu bewegen einem gewachsenen Ort wie den Stadtteil Rosengarten zu zerstören (z.B. durch den Abriss von Wohnhäusern und Wegnahme von Gärten) durch eine nach unserem Ermessen nicht machbare Troglösung.
Wir verstehen auch nicht, dass der Beschluss vom VGH Kassel von den klagenden Landwirten und deren Vertretern als Sieg gefeiert wird und der Meinung sind jetzt kommt es zum Ausbau einer Troglösung. Der VGH Kassel hält den Planfeststellungsbeschluss, in den meisten Teilen, der gerichtlichen Überprüfung stand. Nach Aussage des VGH ist er nicht frei von Rechtsfehlern wie z.B. das Konzept zur Vermeidung des Risikos einer Kollision von Fledermäusen im Straßenverkehr bei der Querung. Als nicht beanstandungsfrei sei der Planfeststellungsbeschluss im Bezug auf die vom beklagten Land vorgenommene Abwägung zwischen der planfestgestellten Südumgehung und den alternativen Varianten wie z.B. die Troglösung.
In Betrachtung der Zeitachse der letzten 30 Jahre bis zur Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschluss haben wir die Planungen und auch die Varianten mit verfolgt und waren der Meinung dass sie stets korrekt waren und die verkehrliche Entlastung von Rosengarten stützte.
Nach Auffassung des VGH wiegen die festgestellten Rechtsfehler nicht so schwer, dass der Planfeststellungsbeschluss aufzuheben ist.
Fazit: Das Land Hessen hat die Möglichkeit die festgestellten Fehler zu beheben.
Nicht zugelassen wurde die Revision gegen das Urteil. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann bei dem BVerwG zur Entscheidung eingereicht werden.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten (Land Hessen) auferlegt.
Eine dauerhafte Teilung des Ortes Rosengarten, aus ideologisch taktischen Gründen, ist nicht hinzunehmen. Der Landverlust von den Landwirten für den Bau der Südumgehung ist in keiner Weise als Existenzgefährdung zu betrachten und ist nach unserer Meinung zumutbar.
Monika und Manfred Leiner
AGOR (Aktionsgemeinschaft Ortsumgehung Rosengarten),
wir haben an allen Gerichtsterminen teilgenommen.
Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Anwohner direkt an der B47.
Wieso sind die Fledermäuse nur bei einer Umgehung durch den Verkehr gefährdet? Ist nicht nachvollziehbar, da auch die ganzen Jahre über die Fledermäuse über die B47 geflogen sind und es noch nie Fledermäuse verendet sind.
Ach ja die Bauern müssten dann die Solaranlagen, die auf den Feldern stehen, wo normalerweise seit Jahren Ginseng angebaut werden sollte, wieder entfernen und bekämen dann ja keine Subventionen dafür.
Verstehe nicht, dass ein Gericht Ackerflächen und für mich nicht bedrohte Fledermäuse vor das Wohl der Anwohner, besonderes unserer Kinder und Enkel, stellen. Armes Deutschland.
Die Richter sollten sich mal selbst davon überzeugen, was die Anwohner seit über 40 Jahren hier mitmachen.
Noch unvorstellbarer ist das Urteil, da für den Ort Mörlenbach das gleiche Gericht entschieden hat, dass dort sofort mit der Umgehung begonnen werden kann, obwohl dort sogar Naturschutzgebiete betroffen waren.
Hessen Mobil prüft offenbar Massnahmen, dass Fledermäuse die Südumgehung nur in der Höhe überqueren können. Was ist mit Fledermäusen, die schon immer die gegenwärtige B47 am Ortsausgang Richtung Rheinbrücke überqueren? Oder flogen da nie Fledermäuse? Bei anderer Strassenführung, Schade um die Fledermäuse, die dann eine neue, vierspurige Trasse überqueren müßten, sofern diese nicht, unter anderem wegen Fledermäusen, Meter tief in der Erde verlaufen würde? Drum merke, Fledermäuse sind auf einmal mindestens so wichtig, wie Anwohner, ihre Gesundheitsgefährdung, ihr Immobilienverlust! Das dieses Thema die Entscheidung für Südumgehung weiter verzögern oder sogar kippen könnte, ist ja nicht mehr nachvollziehbar.