Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mail möchte ich Ihnen den einheitlichen Sachstand zur Ortsumfahrung Rosengarten B 47 geben:

Ausgangslage
Am 05.03.2015 fand am Rande des Plenums im Hessischen Landtag ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Verkehrsministerium, Herrn Samson, der Referatsleiterin für die Planfeststellung, Frau Breetz, und dem Referatsleiter für den Straßenbau, Herrn Weber, zur Planfeststellung bzgl. der Ortsumgehung Rosengarten statt. Das Gespräch diente dem Informationsaustausch über die jeweils aktuellen Sachstände. Unter anderen wurde durch die Vertreter Lampertheims (Herrn Ortsvorsteher Schmitt, Herrn Becher und Herrn Störmer, Herr Klingler musste kurzfristig absagen) unterstützt durch den MdL Herrn Bauer der Verlauf der Kommunikation seitens des Verkehrsministeriums und der für 2014 angekündigte aber bislang ausgebliebene Planfeststellungbeschluss kritisiert sowie die Aufgabenverschiebung von Straßenneubaumaßnahmen zu Straßenerhaltungsmaßnahmen kritisch hinterfragt.

Diskussion
Das in sehr konstruktiver Atmosphäre geführte Gespräch ergab letztendlich, dass bis „spätestens Mitte 2015 der Planfeststellungsbeschluss vorliegen“ wird. Frau Breetz begründete die Verzögerung mit einer ausgebliebenen Zulieferung zur abschließenden Bewertung des Vorgangs. Herr Weber führte aus, dass der Planfeststellungsbeschluss noch keine Garantie für den Bau der Straße sei. Er erläuterte, dass die derzeit vorhandenen Gelder (rd. 700 Mio. €) zu 100% verplant seien. Auch wenn die Ortsumgehung Rosengarten bereits seit Jahren in der Prioritätensetzung durch „VB“ im vorrangigen Bedarf steht, werden die aktuellen Maßnahmen im (besonders) vorrangigen Bedarf mit einem „+“ versehen und nur diese werden umgesetzt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Bau von Teilabschnitten einer Straße nicht von der Baureife der anderen Teile (z.B. die gesamte Achse zwischen den BAB-Anschlüssen im Osten und der Nibelungenbrücke) abhängig ist.

Darüber hinaus nahm er zu der Akzentverschiebung „Neubau gegen Erhaltung von Straßen“ Stellung. Er rechnete die zur Verfügung stehenden Finanzmittel mit einem Anteil von 70% dem Erhalt von Straßen und lediglich 30% dem Neubau zu. Der Straßenneubau stehe mit seinem Schwerpunkt im Zusammenhang mit Autobahnen (Lückenschlüsse, Autobahnanschlüsse).

Weiterer Fortgang
Parallel zur Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses, ist es unser Ziel, in die Prioritätenliste des Bundesverkehrswegeplans mit einem „VB+“ aufgenommen zu werden. Argumente hierfür werden die Stadtverwaltung Lampertheim unter Einbeziehung der erforderlichen Kräfte zusammenstellen und mit der Bitte um Unterstützung unseren Bundestagsvertretern zur Verfügung stellen. Die Bevölkerung wird per Pressemitteilung durch die Stadtverwaltung Lampertheim über diesen Sachstand informiert. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass die wegen fehlender baulicher Verkehrssicherheit der Ortsdurchfahrt Rosengarten in 2015 notwendige Sanierungsmaßnahme der B 47 kein Signal dafür ist, dass die Ortsumgehung Rosengarten nicht gebaut werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Störmer
Bürgermeister