Sehr geehrte Damen sehr geehrte Herrn,
von Herr Marvin Milius, Mitarbeiter von Frau Christine Lambrecht, SPD, MdB, haben wir die Nachricht erhalten das zu dem Thema B47, Südumgehung Rosengarten, Planfeststellungsbeschluß, im Jahr 2015 kein Sachstand vorlag ob eine Klage der Landwirte beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht wurde. Frau Christine Lambrecht hat diesbezüglich mit zwei Schreiben aus dem November 2015, Anfragen gestellt beim Staatsminister Herr Tarek Al-Wazir. Dafür möchten wir uns recht herzlich bei Frau Christine Lambrecht bedanken. Herr Al-Wazir hat ihr mit folgendem Text geantwortet:
Fortgang der Bundestraße 47, Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich nehme Bezug auf ihre beiden Schreiben aus November 2015, in welchen Sie um eine Mitteilung des aktuellen Sachstandes bezüglich der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten bitten. Dazu möchte ich Folgendes mitteilen:
Für die B47, Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten, liegt noch kein Baurecht vor, da gegen den Planfeststellungsbeschluß vom 11. August 2015 am 5. Oktober 2015 eine gemeinsame Klage von fünf Landwirten auf Aufhebung des Beschlusses und Eilanträge gegen den gesetzlich angeordneten Sofortvollzug erhoben wurde. Klagen des BUND oder anderer Verbände bzw. Privatpersonen liegen nicht vor. Zwischenzeitlich wurde die komplette Verfahrensakte dem Rechtsanwalt der Landwirte und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel überstellt. Von Seiten des Landes Hessen werden jetzt Klageschriften gesichtet und die Erwiderungen vorbereitet. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung im Klageverfahren steht noch nicht fest.
Mit freundlichen Grüßen Tarek Al-Wazir.
Meine Person Manfed Leiner als Mitglied der AGOR möchte, wie bereits in der Vergangenheit mehrmals geäußert, dazu ausführen das diese Aktion zum Leid der Bürgerinnen und Bürger aus dem Rosengarten durchgeführt wird und im reinen wirtschaftlichen Interesse der Kläger liegt. Die Südumgehung wird kommen davon sind wir überzeugt und die Aktion der Klage dient der reinen Verzögerung der Südumgehung. Davon sollten wir uns nicht beirren lassen, aber unsere Meinung bilden und unsere Konsequenzen ziehen.
Herzliche Grüße
Im Namen der AGOR
Manfred Leiner
Es ist schon erstaunlich, dass der BUND entgegen der ursprünglichen Ankündigung nun doch keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht hat.
Somit stehen die fünf Landräte mit ihrer Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof alleine da. Das könnte bedeuten, dass das Verfahren nicht so lange dauert wie ursprünglich angenommen – wenigstens bleibt das zu hoffen. Ebenso gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Klage.abgewiesen wird, und da spreche ich wohl im Namen der Mehrzahl der Bürger von Rosengarten. Schließlich sind die Einwohner durch die nicht nachvollziehbare nachteilige Änderung der Verkehrsregelung im Zuge der Renovierung der B47 innerörtlich stärker belastet.als je zuvor.
Der BUND wird die Klage wohl als aussichtslos beurteilt haben. Außer einer erneuten Verzögerung wird das sowieso nichts bringen.