Mit der Ablehnung des Planfeststellungsbeschlusses in der jetzt gültigen Form ist die Südumfahrung Rosengartens noch nicht vom Tisch. Auch wenn die Befürworter dieser Straße mit dem Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs nun einen empfindlichen Dämpfer erlitten haben. Sie waren – besonders nach dem ersten Verhandlungstag, an dem das Gericht sämtliche Beweisanträge des gegnerischen Rechtsanwalts abgeschmettert hatte – in freudiger Erwartung, der Planfeststellungsbeschluss werde vom Gericht bestätigt. Entsprechend groß ist nun die Enttäuschung.

Doch der Urteilsspruch besagt im Grunde nichts weiter, als dass Hessen Mobil noch einmal nachbessern muss. Zum einen hat das Gericht Mängel beim Schutz vor Fledermäusen gerügt. Zum anderen seien Alternativen nicht angemessen ins Kalkül gezogen worden, wodurch der Umfahrung kein Rang als Vorzugsvariante zugesprochen werden könne. Das hört sich nicht so an, als könnten diese Versäumnisse nicht noch ausgeglichen werden. Zumal das stärkste Argument der Landwirte gegen die Straße, die Bedrohung ihrer Existenzgrundlage, in der Urteilsbegründung gar keine Rolle spielte.

Was die Alternativlösung der Landwirte betrifft, so entbehrt diese zumindest aus Sicht der betroffenen Bewohner jegliche Plausibilität. Ob sich ein solches Planspiel – der Abriss von Häusern und die Umsiedlung von Bewohnern – realisieren ließe, ist mehr als fraglich. Zumindest fraglicher als eine modifizierte – nun allerdings erheblich verzögerte – Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses. Diese Verzögerung können sich die Lampertheimer Landwirte denn auch auf ihre Fahnen schreiben. Die Problemlösung für das Verkehrschaos in Rosengarten steht unterdessen weiter im Stau.

Mit freundlicher Genehmigung des Südhessen Morgen 06.12.19

Quelle: Südhessen Morgen 06.12.2019