Leider wird in einigen Medien oder Gesprächen im Ort die Situation so dargestellt, als wenn die Südumgehung als Ganzes gekippt ist. Das ist aber nicht der Fall!

Das Gericht hat im Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung Rechtsfehler festgestellt und damit die Bauausführung erst mal gestoppt, allerdings hat es damit nicht die Südumgehung als Ganzes für rechtswidrig erklärt.

Im Gegenteil – ein Großteil des Planfeststellungsbeschlusses zur Südumgehung wurde nicht beanstandet und damit als rechtskonform anerkannt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde nicht aufgehoben und hat nach wie vor Bestand, es sind in diesem aber Änderungen notwendig.

Das Gericht sieht in zwei Punkten Nachbesserungsbedarf:

  1. Das Konzept zur Vermeidung des Risikos der Kollision von Fledermäusen im Straßenverkehr der Neubautrasse
  2. Der Nachweis, dass die Südumgehung in Bezug auf die veranschlagten Kosten für die verschiedenen Varianten einen eindeutigen Vorzug aufweist.
    Die festgestellten Rechtsfehler wiegen nach Auffassung des Gerichts nicht so schwer, dass der Planfeststellungsbeschluss vollständig aufzuheben gewesen wäre. Damit besteht für das Land Hessen die Möglichkeit, die festgestellten Fehler zu beheben.

Es geht dabei nicht darum, Alternativen wie z.B. die Troglösung wieder als Option zu diskutieren, sondern darum, die einzig sinnvolle Lösung „Südumgehung B47“ rechtssicher planfestzustellen. Die erneute Diskussion von Alternativen entbehrt jeglicher sinnvollen Grundlage. Es geht lediglich darum, die beanstandeten Rechtsfehler der aktuellen Planung zu beheben.

Hessen Mobil hat im Planfeststellungsbeschluss umfangreich dargelegt, wie die Planung aussieht und warum die Südumgehung die sinnvollste Lösung ist und wird das Ganze entsprechend weiter nachbessern.

Das Gericht hat fernerhin keine Existenzgefährdung der Landwirte beanstandet, das heißt das Hauptargument der Klage wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Es haben lediglich zwei Nebeneinwände zu diesem für die Rosengärtner Bürger nachteiligen Urteil geführt, nicht jedoch die vermeintliche Existenzgefährdung der Landwirte.

Der Bau der Südumgehung ist zwar durch die Landwirte erfolgreich verzögert worden, verhindert ist er aber nicht. Wir sind nach wie vor davon überzeugt , dass die Südumgehung kommen wird, dank der klagenden Landwirte müssen aber Anwohner und Autofahrer nun noch länger leiden, obwohl dies vermeidbar wäre.

Rudi Seiler
AGOR – Aktionsgemeinschaft Ortumgehung Rosengarten