Informationen des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 22. Februar 2010 bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für den Neubau der Ortsumgehung Rosengarten im Zuge der B 47 beantragt.
Durch das Unternehmen werden einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Enteignung wäre bei Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich möglich.
Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke die besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringst möglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.
Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.
Mit Schreiben vom 1. März 2010 wurde das Amt für Bodenmanagement Heppenheim als zuständige Flurbereinigungsbehörde beauftragt, das Flurbereinigungsverfahren vorzubereiten.
Die Verfahrenseinleitung ist frühestens für 2013 vorgesehen.
Am 24. April 2013 wurde eine Bewirtschafterinformation durchgeführt, um über das einzuleitenden Verfahren zu informieren.
Quelle: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation