Gesendet: Donnerstag, 17. März 2016 um 14:07 Uhr
Von: „Dr. Michael Meister MdB“ <michael.meister@bundestag.de>
An: „Dr. Michael Meister MdB“ <michael.meister@bundestag.de>
Betreff: Ortsumgehung Rosengarten und B47-Ausbau / Bundesverkehrswegeplan 2030

Guten Tag,

das BMVI hat den 1. Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgestellt. Der BVWP ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Darin sind die Ortsumgehung Rosengarten sowie die Erweiterung der B 47 auf vier Fahrstreifen bis Lorsch (Ortsumgehung Bürstadt bzw. Bürstadt–Lorsch) für den „vordringlichen Bedarf“ vorgesehen. Das ist eine gute Nachricht.

Die Bewertung „vordringlicher Bedarf“ heißt, dass das Projekt nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des BVWP bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden.

Der BVWP-Entwurf steht konsequent für den Grundsatz „Erhalt vor Aus- und Neubau“. Bei den vorgesehenen Projekten sollen von 2016 – 2030 rund 141 Mrd. Euro in den Erhalt von Straßen, Schienen und Wasserstraßen investiert werden. Der Entwurf setzt aber auch auf Aus- und Neubaumaßnahmen. Hierfür sind Projekte im Wert von insgesamt 94 Mrd. Euro vorgesehen.

Bei den Straßenprojekten werden 75 % der Mittel auf „großräumig bedeutsame Projekte“ konzentriert. Das sind Autobahnen und im Netz besonders wichtige Bundesstraßen. Für alle anderen Bundesstraßen sind 25 % der Mittel vorgesehen. Hierzu gehören oftmals auch Ortsumfahrungen.

Die einzelnen Projekte wurden vorrangig nach ihrem Nutzen für den Verkehr und im Hinblick auf die anfallenden Kosten bewertet. Es fand aber z. B. auch Berücksichtigung, wie sich das jeweilige Projekt auf die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und den Städtebau auswirkt. Außerdem wurden die Umweltauswirkungen geprüft.

Stichwort Öffentlichkeitsbeteiligung: Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine der wesentlichen Neuerungen bei diesem BVWP. Ziel ist es, die Bürger möglichst frühzeitig mit einzubinden. Das BMVI veröffentlicht im Internet alle Projekte und ihre konkrete Bewertung. Alle Interessierten können hierzu innerhalb von sechs Wochen ab dem 21. März 2016 Stellung nehmen.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Auswertung der eingegangen Stellungnahmen wird das BMVI eine überarbeitete Fassung des BVWP vorlegen, die Grundlage für den Kabinettbeschluss der Bundesregierung über die Annahme des BVWP sein wird. Gleichzeitig oder im Anschluss daran müssen die sog. Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden. Ausbaugesetze und Bedarfspläne werden dann im Verkehrsausschuss des Bundestages im Detail beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Bundestag verbindlich beschlossen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister, MdB