Sehr geehrter Herr Leiner,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Glückwünsche zum Gewinn des Direktmandates.

Bezüglich der Ortsumgehung Rosengarten gibt es nach meinen Informationen keinen wirklich neuen Sachstand. Aufgrund des Klageverfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11. August 2015 liegt weiterhin kein bestandskräftiges Baurecht vor, das unbedingte Voraussetzung für die Finanzierung des Projekts ist. Der Bund gibt mit anderen Worten Mittel für Straßenbauprojekte regelmäßig erst frei, wenn die Planfeststellung bestandskräftig ist. Wann es beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache kommen soll, ist mir nicht bekannt.

Den Unmut vieler Bürger in Rosengarten darüber, dass noch nicht absehbar ist, wann mit dem Bau dieser so wichtigen Umgehungsstraße begonnen werden kann, kann ich sehr gut nachvollziehen. Wie gesagt, aufgrund der anhängigen Klage ist der Fortgang erst einmal abgebremst. Es ist jetzt die Aufgabe des Gerichts, sich mit den Argumenten beider Seiten auseinanderzusetzen und zu entscheiden.

Stichwort Planungsbeschleunigung: Wir als Union wollen Erleichterungen erzielen bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten. So haben wir uns klar dafür ausgesprochen, wo immer möglich und vertretbar, die Dauer von Planungsverfahren durch Entbürokratisierung zu verkürzen. Dazu wollen wir ein Planungsbeschleunigungsgesetz verabschieden. Zudem sollen nach unserer Vorstellung bei Ersatzneubauten die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränkt werden. Für besonders wichtige Projekte wollen wir deshalb einzelfallbezogen die Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Orientierungspunkt sind dabei die positiven Erfahrungen, die bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit gemacht wurden.

Antwort vom 18.10.17
Sehr geehrter Herr Dr. Meister,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig als abzuwarten bis es beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung kommt.
Wir möchten Sie recht herzlich bitten, wenn es neue Informationen in der Sache gibt, uns darüber zu informieren. Recht herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
Im Namen der AGOR, Manfred Leiner