Amtliche Bekanntmachung der Stadt Lampertheim

Grenzbereinigung
nach dem Grenzbereinigungsgesetz vom 13.06.1979 (GVBl. I S.108) in der derzeit gültigen Fassung

Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Grenzbereinigungskarte
Im Grenzbereinigungsverfahren in der Gemeinde Lampertheim, Gemarkung Rosengarten, Verfahrensgebiet „Neue Rheinbrücke (B 47)“ ist der Grenzbereinigungsplan, bestehend aus der Grenzbereinigungskarte und dem Grenzbereinigungsverzeichnis, durch Beschluss vom 15.11.2013 aufgestellt worden.

Die Grenzbereinigungskarte weist die neuen Flurstücke mit ihren Grenzen nach. Sie liegt vom 09.12.2013 bis 09.01.2014 beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, Zimmer 201 in 64646 Heppenheim während der Dienststunden öffentlich aus.
Dort kann auch jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Grenzbereinigungsverzeichnis einsehen.

Den Beteiligten am Grenzbereinigungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Grenzbereinigungsplan gem. § 11 (3) GrBerG zugestellt.

Quelle: Stadt Lampertheim