Am Dienstag 12.11.2019 und Mittwoch 13.11.2019 fand die mündliche Anhörung zu dem Klageverfahren statt zwischen dem Land Hessen und den 5 klagenden Landwirten aus Rosengarten, vertreten durch die jeweiligen Rechtsanwälte Herr Prof. Dr. Hösch, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, für das Land Hessen und Herr Dr. Möller-Meinecke für die Landwirte.

Die Klage richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung Rosengarten. Die beiden Termine wurden jeweils um 10.00 Uhr beginnend im Verwaltungsgerichtshof Kassel angesetzt.

Am 1. Tag der Anhörung hatten zunächst die 5 Landwirte die Möglichkeit ihre landwirtschaftlichen Aktivitäten darzustellen und den Einfluss einer Südumgehung darauf vorzutragen.

Unterstützt wurden Sie dabei von Gutachtern wie Herr Dr. Willi Billau, 1. Vorsitzender des überregionalen Bauernverbandes Starkenburg und dem Sachverständigen Herr Wulf Hahn, einem Verkehrsexperten aus Marburg, Firma RegioConsult.

Das Land Hessen wurde durch mehrere Gutachterinnen und Gutachtern aus den Reihen von HessenMobil vertreten.

Zum Naturschutz, speziell im Bereich Tierwelt, wurden die Lebensräume von Fledermäusen verschiedener Art, dem Rebhuhn, Hamster, Zauneidechse und der Haselmaus bewertet und vorgetragen.

Die fachliche Darstellung der Verkehrszählung und Planungszahlen zu den damaligen Trassenerhebungen vom 4-spurigen Ausbau durch den Rosengarten, Troglösung, Tunnellösung und der 4-spurigen Südumgehung wurden in vielen Details von der klagenden Seite dem Planungsbüro HessenMobil als falsch vorgetragen.

Als Ergebnis wurde von der Rechtsvertretung Herr Dr. Möller-Meinecke erläutert, dass die klagenden Landwirte die Varianten 4-spuriger Ausbau durch den Ort oder eine 4-spurige Tunnellösung absolut den Vorzug geben mit der Begründung, das ein Flächenverlust auf der Anwohnerseite in der Größenordnung geringer ist als die betroffenen Ackerflächen der Landwirte.

Am zweiten Verhandlungstag wurden als Ergebnis von der klagenden Seite schriftlich 8 Beweispflichtanträge einzeln benannt, vorgetragen und dem Gericht (Senat) ausgehändigt. Auf diese Beweispflichtanträge konnte die Rechtsvertretung des Landes Hessen Herr Prof. Dr. Hösch direkt seine Stellungnahme abgegeben.

Daraufhin fasste der Vorsitzende Richter Herr Pabst (1. stellvertretender Richter des VGH Kassel) den Beschluss, dass das Gericht sich zur Beratung zurückzieht. Die Zeitspanne der Beratung konnte er nicht vorgeben und hat um das Einverständnis der Wartezeit gebeten, was auch erfolgte.

Nach ca. 1 Stunde und 30 Minuten hat das Gericht unter Vorsitz von Herr Pabst den Verhandlungsaal wieder betreten und zu den 8 Beweispflichtanträgen der klagenden Seite Stellung genommen.

Er hat folgendes Ergebnis bekannt gegeben:

Alle 8 Beweispflichtanträge sind vom Gericht abgewiesen. Er hat zu jedem einzelnen Punkt von 1 – 8 die Begründung vorgetragen.

Nach dieser Bekanntgabe ist es sehr ruhig im Saal geworden.

Mit den Rechtsanwälten Herr Prof. Dr. Hösch und Herr Dr. Möller-Meinecke wurde vereinbart dass Herr Möller-Meinecke bis zum 27.11.2019 die Schriftsatzerwiederung vornimmt und eine Kopie an Herr Hösch Anwalt der Gegenpartei übermittelt wird.

Als Folge wurde festgehalten, dass Herr Prof. Dr. Hösch bis 04.12.2019 die Schriftsatzerwiderung an das Gericht übermittelt. Nach diesen Ergebnissen wurde von dem amtierenden Richter Herr Pabst der Beschluss verkündet, dass am Donnerstag 05.12.2019 10.00 Uhr der Verkündigungstermin festgelegt ist.

Die Teilnehmer der AGOR, an beiden Verhandlungstagen, gehen davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung weiterhin Bestand hat.

Es wurde am Mittwoch den 13.11.2019 zwischen dem 1. Vorsitzenden der Bürgerkammer Rosengarten Herr Oliver Schmitt, der ebenfalls an beiden Verhandlungstagen anwesend war, und 2 Vorstandsmitgliedern der AGOR Frau Monika Leiner und Herr Manfred Leiner vereinbart, dass nach dem formalen Teil der Bürgerkammer-Sitzung am Donnertag 14.11.2019 19.00 Uhr eine Berichterstattung über die Klage und Fragestunde für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist.

Für die Richtigkeit:
Monika und Manfred Leiner